Werbung mit Jahreszahlen

Die Aufnahme einer Jahreszahl bei Bezeichnung einer Ware (hier: Uhrenmodell Zeitsprung 1883) ist geeignet, daraus das Datum der Firmengründung abzuleiten. Ist dies unzutreffend, weil etwa auf ein zu diesem Datum erteiltes Patent abgestellt wird, begründet dies die Gefahr einer wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführung (§§3, 5 Abs. 1 UWG).(OLG Köln, Urt. v. 23.12.2020, Az. 7 U 74/20)

Datenschutzverstoß durch unverpixeltes Personenfoto auf Facebook-Fanseite

Die Veröffentlichung eines Fotos einer öffentlichen Veranstaltung, bei der bestimmte Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nicht erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist. Bestimmungen des KUG (dort §§ 22, 23 KUG) treten gegenüber der DSGVO zurück.(OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2021, Az. 11 LA 16/20)

Überstundenvergütung: pauschale Abgeltungsklausel unwirksam

Eine Vereinbarung, nach der mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sein sollen, ist intransparent (§ 307 BGB). Bei Besserverdienern, die Dienste höherer Art verrichten, ist eine Pauschalabgeltung zwar denkbar, jedoch nur bis zu der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Grenze; darüber hinaus besteht ein Vergütungsanspruch.(LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.9.2020, Az. 14 Sa 296/20, nrkr.)

unzulässige Werbung mit Rechtsdienstleistungen

Ein Unternehmen, das Immobilien und Grundstücke vermittelt, betreibt (unzulässige) Rechtsdienstleistung i.S.d. § 3 RDG, wenn mit „Rat und Tat“ in bestimmten Lebenssituationen (drohender Immobilienverlust, Streit Erbengemeinschaft…) geworben wird.(LG Wiesbaden, Urt. v. 27.5.2020, Az. 12 O 115/19)