Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Drittübermittlung von Daten

Betroffene, deren Daten unzulässig an Dritte übermittelt worden sind, haben keinen Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO. Aus Art. 82 DSGVO kann ein Unterlassen nur gefordert werden, wenn der Betroffene einen Schaden erlitten hat und die Beeinträchtigung der Rechte fortdauert. Ansprüche aus §§ 823 Abs. 2 BGB iVm DSGVO, 1004 BGB (analog) scheiden im Hinblick auf … Continue reading „Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Drittübermittlung von Daten“

Gehackt? – „Schmerzensgeld“ nach DSGVO

Nach Abfluss personenbezogener Daten infolge „Hacking“ können Betroffene gegen die verantwortliche Stelle Ersatz des immateriellen Schadens geltend machen – aber nur dann, wenn ein „realer und sicherer emotionaler Schaden“ erlitten wurde. Reines Ärgernis oder bloße Unannehmlichkeiten genügen zur Geltendmachung nicht.(EuGH, Schlussanträge GenA v. 27.4.2023, Az. C-340/21)

Gestaltung eines Verkaufsangebotes kann Markenverstoß ausräumen

Die Frage nach einer im markenrechtlichen Sinne bestehenden Herkunftsverwechslung ist auch vor dem Hintergrund der Gestaltung des Marktauftritts zu beurteilen (hier: kein markenrechtlicher Verstoß beim Angebot eines als „Torjägerkanone“ bezeichneten Fußballpokals).(OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.2022, Az. 3 U 2576/22)

DSGVO-Schadensersatz bei Meldung einer streitigen und nicht titulierten Forderung an die SCHUFA

Eine fahrlässige und schuldhafte „Einmeldung“ einer streitigen, nicht titulierten Forderung löst einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) dem Grunde nach aus, wobei sich die Höhe aus der immateriellen, individuellen Ausgleichsfunktion, einer Genugtuungsfunktion sowie generalpräventiven Erwägungen zusammensetzt (vorliegend: 500 EUR).(OLG Koblenz, Urt. v. 18.5.2022, Az. 5 U 2141/21 – Revision zugel.)

Bullshit bleibt Bullshit

Ist jemandem (hier: eine sog. ‚Influencerin‘) untersagt, u.a. im Zusammenhang mit bestimmten Waren eines Herstellers von „Mehr Bullshit“ zu sprechen, kann dies nicht durch ein Abändern des Textes zu „Mehr B******t“ oder „Mehr B******“ umgangen werden; auch wenn diese „Sternchentexte“ nicht ausdrücklich von dem Verbotstenor der Entscheidung umfasst sind, stellen sie kerngleiche Verstöße dar.(OLG Frankfurt … Continue reading „Bullshit bleibt Bullshit“