DSGVO-Schadensersatz bei Meldung einer streitigen und nicht titulierten Forderung an die SCHUFA

Eine fahrlässige und schuldhafte „Einmeldung“ einer streitigen, nicht titulierten Forderung löst einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) dem Grunde nach aus, wobei sich die Höhe aus der immateriellen, individuellen Ausgleichsfunktion, einer Genugtuungsfunktion sowie generalpräventiven Erwägungen zusammensetzt (vorliegend: 500 EUR).(OLG Koblenz, Urt. v. 18.5.2022, Az. 5 U 2141/21 – Revision zugel.)

Beweisverwertungsverbot bei Arbeitnehmerüberwachung

Auch wenn das Ergebnis der Überwachung durch Detektive (Arbeitszeitmissbrauch, Homeoffice) einen an sich geeigneten Kündigungsgrund ergibt, kann das Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wenn die Observation ohne konkreten Verdacht „ins Blaue hinein“ veranlasst wurde.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.9.2020, Az. 9 Sa 584/20)

Datenschutzverstoß durch unverpixeltes Personenfoto auf Facebook-Fanseite

Die Veröffentlichung eines Fotos einer öffentlichen Veranstaltung, bei der bestimmte Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nicht erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist. Bestimmungen des KUG (dort §§ 22, 23 KUG) treten gegenüber der DSGVO zurück.(OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2021, Az. 11 LA 16/20)

Einsicht in Jagdkataster von Art. 6 DSGVO gedeckt

Das nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu gewährende Einsichtsrecht für Jagdgenossen (BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013, Az. 3 C 20/13) entspricht einer gesetzlichen Verpflichtung der Jagdgenossenschaft, so dass der Zugang zu personenbezogenen Daten über Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO zulässig ist.(OVG Greifswald, Urt. v. 7.7.2020, Az. 2 LB 565/17)