Filesharing: keine Pflicht des Anschlussinhabers zur vorgerichtlichen Benennung eines Täters einer Urheberrechtsverletzung

Gibt ein Inhaber eines Internetanschlusses vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung ab, haftet er nicht für die Kostenfolgen (hier: einer Klage auf Ersatz von Abmahnkosten) aus einem bewussten Verschweigen des Täternamens. Eine unberechtigte Abmahnung löst beim Nichtstörer keine Auskunftspflichten aus.(BGH, Urt. v. 17.12.2020 – Az. I ZR 228/19 – Saints Row 3)

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Urheberrecht

Der hinter dem wettbewerbsrechtlichen Missbrauchseinwand (§ 8 c UWG, vorm. § 8 Abs. 4 UWG a.F.) stehende Gedanke kann auch im Urheberrecht Anwendung finden. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des UWG kommt zwar nicht in Betracht, allerdings gilt auch im Urheberrecht das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung des § 242 BGB.(BGH, Urt. v. 28.5.2020, Az. I … Continue reading „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Urheberrecht“