Beamte haben sich dem Publikum gegenüber höflich und zuvorkommend zu zeigen…

…ansonsten ist die Aussprache einer Ermahnung als mißbilligende Äußerung nach Bestimmungen der Disziplinarordnungen denkbar; diese unterliegt einer dreijährigen Aufbewahrung bei der Personalakte, wobei bei Streit darüber die Frist erst im Anschluss beginnt.(VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.10.1993, Az. 4 S 697/92)

Gestaltung eines Verkaufsangebotes kann Markenverstoß ausräumen

Die Frage nach einer im markenrechtlichen Sinne bestehenden Herkunftsverwechslung ist auch vor dem Hintergrund der Gestaltung des Marktauftritts zu beurteilen (hier: kein markenrechtlicher Verstoß beim Angebot eines als „Torjägerkanone“ bezeichneten Fußballpokals).(OLG Nürnberg, Urt. v. 25.10.2022, Az. 3 U 2576/22)

Bindung an Willenserklärung per Mail

Erklärt der Absender einer Mail kurz (hier: ca. 45 min) nach Eingang dieser Mail, dass er das darin enthaltene Angebot doch nicht unterbreiten wolle, ist er trotz dieser Erklärung an das Angebot gebunden; erklärt die andere Vertragspartei in üblicher Zeit (hier: ca. 1 Woche) die Annahme der Erklärung, ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, da … Continue reading „Bindung an Willenserklärung per Mail“

Vorstellungsgespräch per Video

Ein öffentlicher Arbeitgeber genügt seiner Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers nach § 165 S. 3 SGB IX auch dann, wenn das Vorstellungsgespräch per Videokonferenz geführt werden soll; dies gilt jedenfalls dann, wenn sämtliche Vorstellungsgespräche in dieser Form geführt werden (hier: vor ‚Coronahintergrund‘).LAG Hamm, Urt. v. 21.7.2022, Az. 18 Sa 21/22

Doppeltes Ordnungsmittel

Auch im Wettbewerbsrecht ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete „Doppelbestrafungsverbot“ analog Art. 103 Abs. 3 GG anwendbar; Ordnungsmittel aus einer einstweiligen Verfügung und einem damit zusammenhängenden Hauptsacheverfahren können aber dennoch gesondert festgesetzt werden, wenn sich die ausgesprochenen Verpflichtungen aus der Verfügung und dem Urteil unterscheiden.(BGH, Beschl. v. 21.4.2022, Az. I ZB 56/21)

DSGVO-Schadensersatz bei Meldung einer streitigen und nicht titulierten Forderung an die SCHUFA

Eine fahrlässige und schuldhafte „Einmeldung“ einer streitigen, nicht titulierten Forderung löst einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) dem Grunde nach aus, wobei sich die Höhe aus der immateriellen, individuellen Ausgleichsfunktion, einer Genugtuungsfunktion sowie generalpräventiven Erwägungen zusammensetzt (vorliegend: 500 EUR).(OLG Koblenz, Urt. v. 18.5.2022, Az. 5 U 2141/21 – Revision zugel.)