Urlaub nur bei bestimmbarer Freistellung

Eine Vereinbarung, vorerst nicht zur Arbeit kommen zu brauchen und die zwischenzeitlich „freien“ Tage auf Urlaub zu verrechnen, führen nicht immer zum tatsächlichen Verbrauch des Urlaubs. Erforderlich ist eine Freistellung für einen im Voraus feststehenden Zeitraum.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.10.2020 – 12 Sa 602/20)

Mitschnitte von Internetradio

Betreiber eines Onlinedienstes, mit dem Nutzer auf individuell zugewiesenem Speicherplatz Aufnahmen von Internetradiosendern speichern, haften in Ermangelung einer „Haupttat“ nicht als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung. Die Vervielfältigung wird nicht durch die Betreiber veranlasst, sondern durch die jeweiligen Nutzer, die dann „Privatkopien“ im Sinne des § 53 Abs. 1 UrhG fertigen.(OLG Köln, Urt. v. 8.1.2021 – 6 U 45/20)

Werbung mit Jahreszahlen

Die Aufnahme einer Jahreszahl bei Bezeichnung einer Ware (hier: Uhrenmodell Zeitsprung 1883) ist geeignet, daraus das Datum der Firmengründung abzuleiten. Ist dies unzutreffend, weil etwa auf ein zu diesem Datum erteiltes Patent abgestellt wird, begründet dies die Gefahr einer wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführung (§§3, 5 Abs. 1 UWG).(OLG Köln, Urt. v. 23.12.2020, Az. 7 U 74/20)

Datenschutzverstoß durch unverpixeltes Personenfoto auf Facebook-Fanseite

Die Veröffentlichung eines Fotos einer öffentlichen Veranstaltung, bei der bestimmte Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nicht erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist. Bestimmungen des KUG (dort §§ 22, 23 KUG) treten gegenüber der DSGVO zurück.(OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2021, Az. 11 LA 16/20)

Überstundenvergütung: pauschale Abgeltungsklausel unwirksam

Eine Vereinbarung, nach der mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sein sollen, ist intransparent (§ 307 BGB). Bei Besserverdienern, die Dienste höherer Art verrichten, ist eine Pauschalabgeltung zwar denkbar, jedoch nur bis zu der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Grenze; darüber hinaus besteht ein Vergütungsanspruch.(LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.9.2020, Az. 14 Sa 296/20, nrkr.)

unzulässige Werbung mit Rechtsdienstleistungen

Ein Unternehmen, das Immobilien und Grundstücke vermittelt, betreibt (unzulässige) Rechtsdienstleistung i.S.d. § 3 RDG, wenn mit „Rat und Tat“ in bestimmten Lebenssituationen (drohender Immobilienverlust, Streit Erbengemeinschaft…) geworben wird.(LG Wiesbaden, Urt. v. 27.5.2020, Az. 12 O 115/19)