Datenschutzbeauftragter und Kündigungsschutz
Ein „freiwillig“ vom Betrieb bestellter Datenschutzbeauftragter unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsverbot des § 6 Abs. 4 BDSG.(LAG Hamm, Urt. v. 6.10.2022, Az. 18 Sa 271/22)
Ein „freiwillig“ vom Betrieb bestellter Datenschutzbeauftragter unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsverbot des § 6 Abs. 4 BDSG.(LAG Hamm, Urt. v. 6.10.2022, Az. 18 Sa 271/22)
Eine fahrlässige und schuldhafte „Einmeldung“ einer streitigen, nicht titulierten Forderung löst einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) dem Grunde nach aus, wobei sich die Höhe aus der immateriellen, individuellen Ausgleichsfunktion, einer Genugtuungsfunktion sowie generalpräventiven Erwägungen zusammensetzt (vorliegend: 500 EUR).(OLG Koblenz, Urt. v. 18.5.2022, Az. 5 U 2141/21 – Revision zugel.)
Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung datenschutzrechtlicher Ansprüche (Art. 82 Abs. 1 DSGVO) erfordern den Nachweis, dass ein (materieller oder auch immaterieller) Schaden konkret eingetreten ist.(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 2.3.2022, Az. 13 U 206/20)
Dass ggf. nur (für sich genommen unbrauchbare) Teile übertragen werden ist bei Filesharing-Verstößen unerheblich. Zugänglich gemacht wird die Datei, die das Werk enthält, also das Werk in digitaler Form. Aus der Möglichkeit des Zusammensetzens der Segmente ergibt sich die urheberrechtliche Relevanz.Ein Auskunftsantrag eines Rechteinhabers darf nicht mißbräuchlich sein. Er muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. (Anm.: … Continue reading „Filesharing: Bezug auch einzelner Segmente einer Datei kritisch; systematisches Speichern und Weiterleiten von IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen kann statthaft sein…“
Nach summarischer Prüfung im Eilverfahren können behördliche Kontrollberichte über lebensmittelrechtliche Betriebskontrollen (in Restaurants) nach Bestimmungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) herausgegeben werden.(VG Berlin, Beschl. v. 11.3.2021, Az. 14 L 600/20)
Ein DISPUTE-Eintrag stellt einen vermögensrechtlichen Vorteil dar, der „in sonstiger Weise“ im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 BGB erlangt wurde und Gegenstand eines Herausgabeanspruchs sein kann.(OLG Braunschweig, Urt. v. 25.3.2021, Az. 2 U 35/20)
Eine kameragestützte Überwachung von Studierenden beim Schreiben von Klausuren ist (jedenfalls in der Sondersituation einer Pandemie mit gegebenen Einschränkungen in der Präsenz) hinzunehmen.(OVG Münster, Beschl. v. 4.3.2021, Az. 14 B 278/21.NE; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.3.2021, Az. 3 MR 7/21)
Auch wenn das Ergebnis der Überwachung durch Detektive (Arbeitszeitmissbrauch, Homeoffice) einen an sich geeigneten Kündigungsgrund ergibt, kann das Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wenn die Observation ohne konkreten Verdacht „ins Blaue hinein“ veranlasst wurde.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.9.2020, Az. 9 Sa 584/20)
Die Nennung des Namens einzelner Mitarbeiter Im Rahmen der Bewertung eines Unternehmens auf einem entsprechenden Portal können als Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt sein und führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO.(LG Essen, Urt. v. 29.10.2020, Az. 4 O 9/20)
Die Veröffentlichung eines Fotos einer öffentlichen Veranstaltung, bei der bestimmte Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nicht erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist. Bestimmungen des KUG (dort §§ 22, 23 KUG) treten gegenüber der DSGVO zurück.(OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2021, Az. 11 LA 16/20)