Hashtag bei Bewertung von Postings

Das Anbringen eines Hashtags (#) vor einem Wort bzw. einer Kurzpassage (hier: #DubistEinMann im Falle der Äußerung gegenüber einer Transfrau in sozialen Medien) ist bei der Bewertung zum Vorliegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu berücksichtigen und kann im Kontext einer Diskussion als verallgemeinerte Aussage – und nicht unbedingt als Aussage gegenüber einer bestimmten Person – verstanden werden (hier: im Ergebnis insg. Ablehnung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung).
(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.9.2023, Az. 16 U 95/23)