Ist ein (vorliegend: streitiger) Eingriff in Rechte durch eine einmalige Sondersituation ausgelöst worden, kann aufgrund entsprechender Tatsachenwürdigung die grundsätzlich durch einen erstmaligen Verstoß indizierte Vermutung des Bestehens einer Wiederholungsgefahr entkräftet werden.
(BGH, Urt. v. 27.4.2021, Az. VI ZR 166/19)