„Unverschlüsselter“ Versand von Rechnungen: Unternehmer haftet bei Manipulation

Leistet ein Kunde gutgläubig nach Erhalt einer Rechnung auf eine durch Rechnungsmanipulation falsch angegebene Kontoverbindung, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf (nochmalige) Zahlung auf das „richtige“ Konto; zwar erfüllt die Zahlung die Forderung des Unternehmes nicht, allerdings löst der unverschlüsselte Rechnungsversand (hier: transportverschlüsselt per TLS übermitteltes PDF, welches abgefangen und durch Unbekannt in der Kontonummer … Continue reading „„Unverschlüsselter“ Versand von Rechnungen: Unternehmer haftet bei Manipulation“

DSGVO-Verstoß durch Verarbeitung von Personaldaten bei anderer Behörde

Die Verarbeitung von Personaldaten bei einer anderen Behörde (hier: Verwaltung von Personalakten einer Bundesbeamtin durch eine Landesbehörde) kann einen Datenschutzverstoß darstellen, der unabhängig gesonderter Persönlichkeitsrechtsverletzungen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO auslöst.BGH, Urt. v. 11.2.2025, Az.: VI ZR 365/22

Phishing – keine Pflicht einer Bank zu Geolokalisation von Zugriffen

Gibt ein Bankkunde als Opfer einer Phishingattacke außerhalb vereinbarter Kommunikationswege Zugangsdaten weiter (hier: Weiterleitung von Push-TAN per WhatsApp), führt das sich daraus ergebende Verschulden im Sinne einer groben Fahrlässigkeit zu einem Schadensersatzanspruch der Bank (§ 675v Abs. 3 Nr. 2b BGB), mit dem gegenüber Ansprüchen des Kunden aus § 675u S. 1 und 2 BGB … Continue reading „Phishing – keine Pflicht einer Bank zu Geolokalisation von Zugriffen“

DSGVO-Schadensersatz bei Meldung einer streitigen und nicht titulierten Forderung an die SCHUFA

Eine fahrlässige und schuldhafte „Einmeldung“ einer streitigen, nicht titulierten Forderung löst einen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) dem Grunde nach aus, wobei sich die Höhe aus der immateriellen, individuellen Ausgleichsfunktion, einer Genugtuungsfunktion sowie generalpräventiven Erwägungen zusammensetzt (vorliegend: 500 EUR).(OLG Koblenz, Urt. v. 18.5.2022, Az. 5 U 2141/21 – Revision zugel.)