Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt zu Schadensersatz
…erforderlich ist eine tatsächliche Persönlichkeitsrechtsverletzung, z.B. eine Art „Bloßstellung“ durch unrechtmäßige Zugänglichmachung von Daten.(LG Hamburg, Urt. v. 4.9.2020, Az. 324 S 9/19)