„Ugah, Ugah“
Fristlose Kündigungen aufgrund rassistischer Beleidigungen verstoßen gegen die Menschenwürde und lassen sich auch nicht über das Recht auf Meinungsfreiheit rechtfertigen.(BVerfG, Beschl. v. 2.11.2020, Az. 1 BvR 2727/19)
Fristlose Kündigungen aufgrund rassistischer Beleidigungen verstoßen gegen die Menschenwürde und lassen sich auch nicht über das Recht auf Meinungsfreiheit rechtfertigen.(BVerfG, Beschl. v. 2.11.2020, Az. 1 BvR 2727/19)