Fristlose Kündigungen aufgrund rassistischer Beleidigungen verstoßen gegen die Menschenwürde und lassen sich auch nicht über das Recht auf Meinungsfreiheit rechtfertigen.
(BVerfG, Beschl. v. 2.11.2020, Az. 1 BvR 2727/19)
Fristlose Kündigungen aufgrund rassistischer Beleidigungen verstoßen gegen die Menschenwürde und lassen sich auch nicht über das Recht auf Meinungsfreiheit rechtfertigen.
(BVerfG, Beschl. v. 2.11.2020, Az. 1 BvR 2727/19)
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