Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht
Die Pauschale des § 288 Abs. 5 S. 1 BGB (derzeit: 40 €) wird durch die arbeitsrechtliche Kostenregelung in § 12 a ArbGG ausgeschlossen.(BAG, Urt. v. 22.10.2020, Az. 8 AZR 412/19)
Die Pauschale des § 288 Abs. 5 S. 1 BGB (derzeit: 40 €) wird durch die arbeitsrechtliche Kostenregelung in § 12 a ArbGG ausgeschlossen.(BAG, Urt. v. 22.10.2020, Az. 8 AZR 412/19)
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