Vorstellungsgespräch per Video

Ein öffentlicher Arbeitgeber genügt seiner Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers nach § 165 S. 3 SGB IX auch dann, wenn das Vorstellungsgespräch per Videokonferenz geführt werden soll; dies gilt jedenfalls dann, wenn sämtliche Vorstellungsgespräche in dieser Form geführt werden (hier: vor ‚Coronahintergrund‘).LAG Hamm, Urt. v. 21.7.2022, Az. 18 Sa 21/22

Unzureichende Abschlußnote – zurecht als schwerbehinderte Person nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Die Endnote eines Hochschulstudiums kann von öffentlichen Arbeitgebern als zulässiges Ausschlußkriterium festgelegt werden; schwerbehinderte Personen, die keine entsprechende Note erreicht haben, müssen nicht zwingend zu Vorstellungsgesprächen eingladen werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Ausschlußkriterium auch bei allen anderen Bewerbern beachtet wurde.(BAG, Urt. v. 29.4.2021, Az. 8 AZR 279/20)