Schwerbehinderung unter „ferner liefen“ – kein Schadensersatz nach AGG

Erwähnt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer den Umstand seiner Schwerbehinderung lediglich in einem Nebendokument zur Bewerbung, kann dies einer indizierten Benachteilung (§ 22 AGG) aufgrund Nichteinladung zu einem Bewerbungsgespräch entgegen stehen; Schadensersatz aus § 15 AGG kann dann nicht verlangt werden.(Arbeitsgericht Mannheim, Urt. v. 22.11.2025, Az. 7 Ca 199/25)

‚Digital Native‘ kann altersdiskriminierend sein

Wird in einer Stellenanzeige nach einem „digital native“ gesucht, besteht die Vermutung einer Altersdiskriminierung; bei Ablehnung eines Bewerbers hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass das Alter für die Ablehnung nicht maßgeblich gewesen ist.(LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 7.11.2024, Az.: 17 Sa 2/24)

Vorstellungsgespräch per Video

Ein öffentlicher Arbeitgeber genügt seiner Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers nach § 165 S. 3 SGB IX auch dann, wenn das Vorstellungsgespräch per Videokonferenz geführt werden soll; dies gilt jedenfalls dann, wenn sämtliche Vorstellungsgespräche in dieser Form geführt werden (hier: vor ‚Coronahintergrund‘).LAG Hamm, Urt. v. 21.7.2022, Az. 18 Sa 21/22