…führen zu Schadensersatzansprüchen gegen eben diesen Drittanbieter (hier: ein Analysedienst), wenn der Dritte die Cookies gesetzt und der Nutzer einer Seite in deren Setzung nicht eingewilligt hat (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Auch das eigentlich im Hintergrund stehende Unternehmen ist „Anbieter“ im Sinne des TDDDG, mag auch das Setzen und Einbinden durch den Betreiber einer Website konkret veranlasst werden; maßgeblich ist, wo das Cookie seinen Ursprung hat – liegt dieser beim Dritten (Analysedienst), haftet dieser (hier: Schadensersatz in Höhe von 100 EUR).
(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.12.2025, Az. 6 U 81/23)