Anspruch aus Herausgabe unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren (BGH, Urt. v. 15.10.2020, Az. IX 243/19)
HILFE! COOKIES!!! Ich finde solche Hinweise auch ziemlich lästig. Dennoch. Mir wäre es zwar tatsächlich neu, dass hier nicht-notwendige Cookies genutzt werden. Ich brauche das Zeugs jedenfalls nicht. Falls doch welche gesetzt werden sollten, wäre ich für einen Hinweis per Mail dankbar. Tatsächlich muss aber mindestens ein Cookie für den Cookie-Hinweis gesetzt werden (was für ein Quatsch...). Jedenfalls erklären Sie sich durch die Weiternutzung der Seite damit einverstanden, dass wer-auch-immer (ich nicht) Cookies auf Ihrem Rechner platziert.
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