Wettbewerbsbehinderung durch KI-Texte in Suchmaschinen

Fehlerhaft generierte KI-Texte, die über eine marktbeherrschende Suchmaschine abgerufen werden können, sind geeignet, Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszulösen, sofern sich die Fehlerhaftigkeit bei Gesamtschau nachweisen lässt und die sich ergebende Behinderung als unbillig darstellt (hier: verneint).(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.09.2025, Az. 2-06 O 271/25)

Training einer KI unter Nutzung von Fotos

Die zum Training eines KI-Modells stattgefundene Vervielfältigungshandlung (hier: Aufnahmen eines Fotografen) ist im vorliegenden Fall über die urheberrechtliche Schranke des § 44b UrhG (Text und Data Mining) wie auch über Zulässigkeitsregel zur (angewandten) wissenschaftlichen Forschung (§ 60d UrhG) zulässig.(OLG Hamburg, Urt. v. 10.12.2025, Az. 5 U 104/24; Revision zugelassen)