Unwirksame Vertragsklausel im Arbeitsvertrag

Dem Verwender einer Vertragsklausel (hier: einem Arbeitgeber für einen Arbeitsvertrag) ist ein Berufen auf die Nichtigkeit der Vertragsklausel dann verwehrt, wenn dem Betreffenden (Arbeitnehmer) aus der nichtigen Vertragsklausel ein Vorteil gewährt wurde.
(Arbeitsgericht Magdeburg, Urt. v. 1.8.2024, Az. 4 Ca 1442/23; vgl. auch LAG Köln, Urt. v. 29.2.2012, Az. 9 Sa 1464/11)