Bergung nach Skiunfall: ein Schlitten ist kein Rettungsfahrzeug

Kosten des Abtransportes per Rettungsschlitten sind nicht von einer Kostenübernahme einer (Auslands)Krankenversicherung umfasst, selbst wenn diese grundsätzlich eine Kostenübernahme für Transporte mit Rettungsfahrzeugen vorsieht – denn: ein Schlitten ist kein Rettungsfahrzeug.(OLG Dresden, Beschl. v. 27.1.2026, Az. 4 U 1229/25)