Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Meldung freier Stellen in Jobbörse reicht nicht.

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, freie Stellen, die durch schwerbehinderte Personen besetzt werden könnten, frühzeitig bei den Agenturen für Arbeit zu melden; das Einstellen der freien Stelle in die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reicht nicht aus und indiziert eine Benachteiligung erfolgloser Bewerber wegen ihrer Schwerbehinderung.(BAG, Urt. v. 25.11.2021, Az. 8 AZR 313/20)

Unzureichende Abschlußnote – zurecht als schwerbehinderte Person nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen?

Die Endnote eines Hochschulstudiums kann von öffentlichen Arbeitgebern als zulässiges Ausschlußkriterium festgelegt werden; schwerbehinderte Personen, die keine entsprechende Note erreicht haben, müssen nicht zwingend zu Vorstellungsgesprächen eingladen werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Ausschlußkriterium auch bei allen anderen Bewerbern beachtet wurde.(BAG, Urt. v. 29.4.2021, Az. 8 AZR 279/20)