Lohnfortzahlung bei Krankmeldung nach Kündigung?

Wird sofort nach Kündigung (hier: Eigenkündigung zum Monatsende) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die exakt den Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeisverhältnisses erfasst, ist der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert. Ohne genaueren Beleg einer Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber Lohnzahlungen für die Krankheitszeit verweigern.(BAG, Urt. v. 8.9.2021, 5 AZR 149/21)

Fristlose Kündigung (einer Kaufhausmitarbeiterin) wegen rassistisch motivierter Äußerungen

Die Bezeichnung einer Kollegin als „Ming-Vase“, verbunden mit einem nach-hinten-ziehen der Augenwinkel kann, gerade bei einem auf internationales Publikum zugeschnittenen Kaufhaus, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Eine solche Bezeichnung stellt eine abwertende Bezeichnung dar – ebenso wie das Benennen „schwarzer Menschen/Kunden“ als „Herr Boateng“. Die Erklärungsversuche für die Begrifflichkeiten können eine Verfestigung der hinter … Continue reading „Fristlose Kündigung (einer Kaufhausmitarbeiterin) wegen rassistisch motivierter Äußerungen“

Bestellung zum Platzwart (Tennisverein) begründet kein Arbeitsverhältnis

Auch bei Übertragung von Aufgaben „mit der Maßgabe, dass höchstens 20 Stunden pro Monat vergütet werden“, liegt kein Arbeitsverhältnis vor, sofern der Platzwart hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Inhalt der Tätigkeit nicht weiter persönlich an Weisungen des Vereins gebunden ist.(ArbG Braunschweig, Beschl. v. 27.4.2021, Az. 7 Ca 39/21)

Beweisverwertungsverbot bei Arbeitnehmerüberwachung

Auch wenn das Ergebnis der Überwachung durch Detektive (Arbeitszeitmissbrauch, Homeoffice) einen an sich geeigneten Kündigungsgrund ergibt, kann das Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wenn die Observation ohne konkreten Verdacht „ins Blaue hinein“ veranlasst wurde.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.9.2020, Az. 9 Sa 584/20)

Urlaub nur bei bestimmbarer Freistellung

Eine Vereinbarung, vorerst nicht zur Arbeit kommen zu brauchen und die zwischenzeitlich „freien“ Tage auf Urlaub zu verrechnen, führen nicht immer zum tatsächlichen Verbrauch des Urlaubs. Erforderlich ist eine Freistellung für einen im Voraus feststehenden Zeitraum.(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.10.2020 – 12 Sa 602/20)